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Vorsorgen und Absichern

Man möchte ungerne an Krankheiten, Unfälle, Berufsunfähigkeit oder Tod denken, aber spätestens, wenn Kinder ins eigene Leben treten, wird es Zeit, sich ein paar Gedanken über die Absicherung für den Fall, dass einem selbst oder den Liebsten etwas zustößt, zu machen.

Welche Versicherungen sind sinnvoll und wie kann man gut für Kinder und Partner:in vorsorgen? Was sollten unverheiratete Elternpaare dabei bedenken? Und wisst ihr eigentlich, wie eure Rente mal aussehen wird?

Versicherungen an die Lebenssituation anpassen

Im Schnitt geben die Bürger:innen in Deutschland laut der Verbraucherzentrale mehr als 2.000 Euro jährlich für Versicherungen aus. Nicht immer sind alle Versicherungen wirklich sinnvoll und zugleich sind viele Menschen nicht ausreichend gut gegen Schäden oder Einbußen gewappnet.

Verbraucher:innenschutz-Organisationen raten, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an die eigene Lebenssituation anzupassen und darauf zu achten, dass existenzbedrohende Risiken richtig versichert sind.

Was ist für euch der GAU, der größte anzunehmende Unfall? Den sollte euer Versicherungsschutz absichern. Dazu gehört auf alle Fälle eine private Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, wenn man anderen einen Schaden zufügt.

Im Extremfall können diese existenzbedrohend hoch ausfallen. Die meisten Menschen verfügen über eine Haftpflichtversicherung, aber was sollte man beachten, wenn Kinder dazukommen? Grundsätzlich gilt: Sind die Eltern gut versichert, ist im Ernst­fall auch genügend Geld für ihre Kinder da.

Sinn­voller Schutz für Kinder in der Privathaft­pflicht

Mit kleinen Kindern kann es Veränderungs­bedarf bei der privaten Haft­pflicht­versicherung geben. Denn in manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren.

Sie sind nach dem Gesetz „delikt­unfähig“, weil sie die Auswirkungen ihres Handelns noch nicht richtig abschätzen können. Im nicht ruhenden Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, erhält der:die Geschädigte dann keinen Schadensersatz.

Es gibt aber Haftpflichttarife, die solche Schäden einschließen. Auf die Aufsichts­pflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte also eine Familien­haft­pflicht­police mit diesem Zusatz­schutz abschließen. Im Familien-Tarif wird der Schutz auf weitere Personen erweitert.

Für Eheleute oder Menschen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Bei eheähnlichen Gemeinschaften sollte der:die Partner:in jedoch in der Police erwähnt werden. Kinder sind generell mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Schutz vor Schäden am Hausrat

Familien verfügen in der Regel über eine so umfangreiche Ausstattung, dass sie die Neuanschaffung nach Bränden, Wasserschäden oder Einbrüchen, bei denen das Inventar beschädigt wird, in echte finanzielle Nöte bringen kann. Daher ist auch eine Hausratsversicherung sinnvoll.

Wenn das Einkommen sinkt oder wegfällt

Ob Anschaffungen auf Ratenzahlung oder Immobilienkredit – diese zu bedienen, kann problematisch werden, wenn das Familieneinkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder Tod sinkt. Sogenannte Resteschuldversicherungen werden von der Verbraucherzentrale aufgrund hoher Prämien und umfangreicher Ausschlusskriterien aber kritisch bewertet, ebenso wie private Arbeitslosigkeitsversicherungen.

Wenn man für Kinder sorgt, ist vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Kann ein Eltern­teil krank­heits- oder unfall­bedingt dauer­haft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent im Beruf arbeiten, hilft eine Monats­rente vom Versicherer, den Lebens­stan­dard zu sichern.

Keine finanzielle Not nach Todes­fall

Wer für Kinder sorgt, braucht eine Risikolebensversicherung – ob junge Familie oder Allein­erziehende. Mit dieser Police sind Kinder finanziell abge­sichert: Stirbt der:die Haupt­verdiener:in, gleicht das Geld vom Versicherer eine Zeit lang den Einkommens­verlust aus.

Beim Tod der:des Versicherten erhalten Angehörige die vereinbarte Todes­fall­summe. Wer ein Haus oder eine Wohnung per Kredit finanziert, muss diese Versicherung in der Regel ohnehin abschließen, weil viele Kredit­institute das verlangen. Faust­regel: Die Versicherungs­summe sollte etwa beim Drei- bis Fünf­fachen des Jahres­brutto­einkommens liegen.

Sorgerechtsverfügung

Wenn sich beide Eltern das Sorgerecht teilen und eine:r von beiden stirbt, übernimmt das andere Elternteil das Sorgerecht. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet waren oder möglicherweise getrennt lebend. Lag das Sorgerecht nur bei dem verstorbenen Elternteil, wollen Richter:innen es oft dem noch lebenden übertragen.

Es kann aber vorkommen, dass dies nicht im Sinne des verstorbenen Menschen ist. In diesem Fall sollte in der Sorgerechtsverfügung ausführlich und fundiert begründet werden, warum jemand anderes als Vormund eingesetzt werden soll.

Solche Verfügungen sind auch für Patchworkfamilien relevant. Denn das Sorgerecht geht beim Tod des Elternteils nicht automatisch auf Lebensgefährt:innen über, selbst wenn alle zusammen in einem Haushalt gelebt haben.

Liegt nach dem Tod beider Eltern keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheiden Richter:innen gemeinsam mit dem Jugendamt über die Vormundschaft. Dabei gibt es keine festen Regeln. Erst ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht und dürfen sich auch der von den Eltern gewählten Lösung widersetzen.

Verwandte, Großeltern und Taufpat:innen stehen nicht immer automatisch an erster Stelle. Mit einer Sorgerechtsverfügung liegt dem Gericht zumindest der Elternwille vor, auch wenn dieser nicht verpflichtend ist. Die Verfügung erhöht die Chancen, dass Kinder bei den Wunschpersonen aufwachsen.

Sind die Eltern verheiratet, reicht es, wenn ein Elternteil die Verfügung handschriftlich erstellt und der andere ebenfalls unterschreibt. Das Kernstück einer Sorgerechtsverfügung ist die Angabe eines Vormunds, idealerweise auch einer Ersatzperson. Zusätzlich kann man die Wahl begründen.

Man muss eine Sorgerechtsverfügung nicht notariell beglaubigen lassen, sollte aber ein paar Formalitäten einhalten und dafür sorgen, dass sie im Ernstfall schnell gefunden wird.

Kinder-Unfall- oder Invaliditäts­versicherung?

Was ist, wenn das Kind einen Unfall hat oder schwer erkrankt und infolgedessen mit einer Behin­derung lebt? Etwa 40 Prozent der Eltern in Deutschland haben Unfall­schutz für ihre Kinder abge­schlossen. Geld gibt es nach einem Unfall, der zu einer bleibenden Schädigung führt.

Vorsorgen und Absichern – welche Versicherungen brauchen Familien? Unfallversicherung // HIMBEER
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Tritt diese als Folge einer Erkrankung auf, ist sie jedoch nicht versichert. Bei vielen der mehr als 180.000 Kindern und Jugendlichen in Deutschland mit einer Schwerbehinderung hat sich diese aber nicht aufgrund eines Unfalls, sondern nach einer schweren Erkrankung entwickelt.

Invalidität und Pflegebedürftig­keit eines Kindes kann das ganze Familienleben auf den Kopf stellen. Daher rät die Verbraucherzentrale eher zu der seltener angebotenen Kinderinvaliditätsversicherung, die dazu beitragen kann, dass für solch einen Fall genügend Geld zur Verfügung steht.

Die Versicherungsgesellschaften bieten die Verträge in der Regel ab dem ersten Geburtstag, in seltenen Fällen auch schon sechs Wochen nach der Geburt an. Es gibt Angebote mit einer lebens­langen Monats­rente für das Kind, teils mit einmaliger Kapital­leistung.

Die finanzielle Unterstüt­zung kann existenziell sein, etwa wenn ein Eltern­teil den Job aufgibt, um zu Hause das Kind zu versorgen. Auch erleichert es den gegebenenfalls notwendigen barrierefreien Wohnungsumbau. Vor allem gilt es, lang­fristig den Lebens­stan­dard des Kindes abzu­sichern. Unter Umständen kann es aufgrund der Invalidität nie in einem Beruf arbeiten und ein eigenes Einkommen erzielen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Schüle­r:innen

Schon ab zehn Jahren ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitspolice abzu­schließen. Der Schutz gilt ab Schul­alter und läuft idealer­weise bis zum Renten­beginn. Wird ein Vertrag bereits für Schüler:innen abge­schlossen und läuft dieser bis zum 67. Geburts­tag, ist er über die gesamte Lauf­zeit oft nicht teurer als bei einem späteren Abschluss mit etwa 25 Jahren.

Die Stiftung Warentest empfiehlt, die wichtige Berufs­unfähigkeits­versicherung so früh wie möglich abzu­schließen.

Ausbildungsfinanzierung – Sparen auf lange Sicht

So teuer das Leben mit Kindern im eigenen Haushalt ist, die Ausbildungsphase des Nachwuchses zu unterstützen, stellt viele Familien nochmal vor neue finanzielle Herausforderungen. Für Eltern besteht eine Unterhaltspflicht, bis das Kind einen ersten Berufsabschluss hat oder das Studium abgeschlossen hat.

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Die anerkannteste Empfehlung zur Höhe des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle. Danach können Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, in der Regel 930 Euro im Monat als Unterhalt und zusätzlich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Studiengebühren von den Eltern verlangen, wenn diese dazu wirtschaftlich in der Lage sind.

Es ist also sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die Ausbildungsfinanzierung zu machen. Angesichts niedriger Zinsen ist das klassische Sparbuch keine empfehlenswerte Option. Ausbildungsversicherungen kombinieren Risikoschutz und Geldanlage.

Sie sichern den Tod der Eltern finanziell ab und sollen die Kosten einer Berufsausbildung oder eines Studiums decken. Manche Produkte beinhalten zusätzlich einen Invaliditäts- oder Unfallschutz. Die Verbraucherzentralen raten trotzdem von solchen Kombinationen ab, weil die Risiken oft nicht ausreichend abgesichert sind und hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren die Rendite schmälern.

Lohnenswerter sind Sparpläne auf Indexfonds, sogenannten ETFs, die einen Aktienindex wie den MSCI World oder den DAX nachbilden. Viele Fondsgesellschaften bieten Sparpläne schon ab niedrigen monatlichen Beiträgen an.

Das erleichtert es, bei einem geringeren Einkommen oder in finanziell schwierigen Zeiten weiter einzuzahlen, da man die Beträge bis zu der kleinsten Sparrate reduzieren oder ganz aussetzen kann. Allerdings besteht das Risiko, dass die Werte der Fondsanteile zumindest zeitweise einbrechen.

Wer also fest auf das angesparte Geld zählt, sollte eine langfristige Anlagestrategie von zehn Jahren verfolgen und etwa drei Jahre vor dem Beginn des Studiums prüfen, ob vielleicht schon ein Teil des Geldes in eine Anlage ohne Kursschwankungen umgewandelt werden kann.

Kinderdepots

Um Fonds zu kaufen und zu verwalten, braucht man ein Bankdepot. Das können Eltern auf ihren Namen eröffnen, oder sie wählen ein Kinderdepot aus, das sie bis zu dessen Volljährigkeit verwalten. Das Geld des Kindes ist so klar vom Vermögen der Eltern getrennt.

Geraten Eltern in finanzielle Schwierigkeiten und droht eine Insolvenz, kann das Geld der Kinder nicht an die Gläubiger:innen der Eltern verteilt werden, sondern bleibt für das Studium erhalten. Ein Kinderdepot ist auch dann interessant, wenn Eltern selbst Kapitalerträge über ihrem Freibetrag erzielen. Dann lassen sich Steuern auf Kapitalerträge sparen.

Nachteil: Sobald das Kind volljährig wird, kann es frei über das Geld verfügen. Um zu vermeiden, dass es auf einen Schlag verbraucht wird, haben Eltern die Möglichkeit, kurz vor dem 18. Geburtstag einen Auszahlplan einzurichten, sodass das Geld in monatlichen Raten ausgezahlt wird.

Weiterer Nachteil eines Kinderdepots: Besitzt das Kind zuviel Vermögen, aktuell mehr als 15.000 Euro, verliert es einen möglichen BAföG-Anspruch.

Rechtsschutzversicherung

Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland hat, laut Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Doch die Meinungen, wie sinnvoll eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung tatsächlich ist, gehen auseinander.

In vielen Fällen, beispielsweise bei miet- oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, gibt es günstigere Alternativen wie die Mitgliedschaft in Mieter:innenvereinen oder Gewerkschaften. Doch wenn man in Rechtsstreitigkeiten gerät, wird das schnell sehr kostspielig. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt einen dann finanziell dabei, die eigenen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Aber Rechtsschutzversicherungen bezahlen längst nicht jeden Rechtsstreit. Man sollte also nicht einfach zum Standardangebot greifen, sondern den Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen. Sollte es zu schulrechtlichen Konflikten kommen, muss das Verwaltungsrecht im Schutz inkludiert sein.

Und für Familien besonders wichtig: Grundsätzlich gilt, dass Sorgerecht und Unterhalt sensible Punkte in der Rechtsschutzversicherung darstellen. Wer auf eine Absicherung dieser Risiken Wert legt, muss im Rahmen des Versicherungsvergleiches sehr genau auf die Tarifdetails achten.

Es gibt aber Angebote, die einen Unterhalts-Rechtsschutz enthalten. Beratung und Unterstützung bei Entscheidungen rund um Versicherungen und Sparpläne bekommt ihr kostenlos oder kostengünstig bei der Verbraucherschutzzentrale. Hilfreich sind auch die Publikationen und Website der Stiftung Warentest, die zahlreiche Angebote unter die Lupe nehmen.

Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstr. 9, 80336 München, verbraucherzentrale-bayern.de; Stiftung Warentest, test.de

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