BABY-SPECIAL – Die Gründerin des Services für werdende und junge Eltern kennt sich mit deren Fragen und Wünschen gut aus und kann auch zu rechtlichen und finanziellen Fragen, die sich werdende Eltern stellen, kompetent Auskunft geben ...
Maternita ist ein Schwangerschafts-Concierge und Baby Planer Service, der bereits ab Beginn der Schwangerschaft mit Hilfe und Unterstützung begleitet. Das Team von Maternita widmet sich den organisatorischen und anstehenden Fragen von werdenden und wachsenden Familien. Sie gehen auf Ziele und Wünsche ein und schaffen mit Antworten und allerlei Ratschlägen mehr Struktur in diese aufregende Zeit.
Die Idee für solch einen Service kam den Gründerinnen Ulrike Käfer und Inga Sarrazin, die sich selber jemanden gewünscht haben, der ihnen mit gutem Rat zur Seite steht. Wenig Zeit und das gigantische Angebot für Schwangere, können schnell überfordern. Hebamme, Kinderzimmer, Krankenhaus etc. – Entscheidungen wollen wohl überlegt sein. maternita.de
Was gilt es bei Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld alles zu beachten?
Leider ist das Thema Mutterschaftsgeld und Elterngeld sehr komplex und stark abhängig von der individuellen Situation.
Wenn es um das Mutterschaftsgeld geht, ist erst einmal wichtig zwei Fakten einzubeziehen: Wie ist meine Arbeitssituation (angestellt, selbstständig, studierend, etc.) und wie bin ich krankenversichert (plichtversichert, freiwillig gesetzlich krankenversichert, privat versichert, familienversichert). Je nach Kombination gibt es verschiedene Ansprüche, auch verschiedene Ansprechpartner.
So verschieden die Situation, so verschieden also die Zahlungen und Zahlstellen. Daher ist es empfehlenswert, direkt in der Schwangerschaft mit seiner Krankenkasse in Kontakt zu treten, um zu prüfen, ob und wieviel Anspruch die werdende Mutter während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt und generell acht Wochen nach der Geburt, bzw. bei Frühchen und Mehrlingen länger) hat.
Elterngeld können fast alle Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Prinzipiell gibt es zwei Ausnahmen: Eltern die mehr als 500.000 Euro im letzten Veranlagungszeitraum versteuern mussten oder Eltern, die mehr als 30 Stunden während des Bezuges arbeiten. Es gibt noch weitere Grundvoraussetzungen, z.B. dass man sein Kind betreut und erzieht und es mit einem im Haushalt lebt, aber dies ist meist gängig.
Wer nicht den Mindestsatz erhalten möchte, bei dem wird auf Grundlage des Einkommens errechnet, wieviel Elterngeld ihr/ihm zusteht. Bei Angestellten werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. des Mutterschutzes und bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr als Grundlage für die Berechnung hinzugezogen.
Daraus errechnet sich ein durchschnittliches Netto von dem 67% als Elterngeld ausgezahlt werden. Für werdende Eltern lohnt es sich in den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie die Daten einzugeben, um eine Idee zu bekommen, wieviel Elterngeld sie erhalten können.
Die aktuelle Höhe des Kindergelds und alle weiteren Infos findet man bei der Familienkasse.
Wir empfehlen immer, sich die Anträge bereits in der Schwangerschaft zu besorgen, sich über Grundvoraussetzungen zu informieren und die Anträge weitestgehend vor der Geburt auszufüllen. Wichtig zu wissen ist, dass Elterngeld und Kindergeld erst ab der Geburt beantragt werden können, wohingegen Mutterschaftsgeld bereits in der Schwangerschaft beantragt werden kann.
Wie verhält es sich mit dem Anspruch auf Betreuung?
Unabhängig vom Alter des Kindes, hat ein Kind Anspruch auf eine Förderung:
- wenn die Erziehungsberechtigten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen
- wenn die Eltern eine Weiter-, Ausbildung, etc. machen
- wenn die Eltern arbeitssuchend sind oder es notwendig für die Entwicklung des Kindes ist.
Hier müssen die Jugendämter jeweils den individuellen Bedarf der Familie prüfen.
Ab dem dritten Geburtstag besteht prinzipiell ein Anspruch auf einen Ganztagesplatz. Unabhängig vom Anspruch ist es leider so, dass es in Deutschland zu wenig Betreuungsplätze gibt und es sich lohnt sich rechtzeitig in seiner Umgebung über mögliche Betreuung (Kita, Krippe, Tagesmutter) zu informieren und diese zu kontaktieren.
Was sollte man über das Thema Mutterschutz wissen?
Der gesetzliche Mutterschutz gilt aktuell für angestellte, werdende Mütter, soll aber wahrscheinlich in diesem Jahr auch für Schülerinnen, Studentinnen, etc. erweitert werden. Der Mutterschutz dient dazu die Gesundheit von Mutter und Kind in Schwangerschaft und Stillzeit zu schützen. Wichtig zu wissen ist, dass es je nach Arbeitsbedinungen verschiedene Regelungen zum Schutz der Gesundheit gibt, daher sollten sich Schwangere für ihre individuelle Situation informieren. Ggf. können Beschäftigungsverbote die Folge sein.
In den sechs Wochen vor der Geburt wird die werdende Mutter generell freigestellt, kann aber auf schriftlichen Antrag und eigenen Wunsch arbeiten, wenn sie dies möchte.
Welche Behördengänge stehen den jungen Eltern bevor?
Sind die Eltern unverheiratet, dann ist der erste Gang der zum Jugendamt oder auch Notar, um die Vaterschaft anzuerkennen und/oder das Sorgerecht festzulegen. Dies kann bereits in der Schwangerschaft erfolgen und ist vor allem dann angeraten, wenn der werdende Vater Elternzeit oder auch Elterngeld beantragen möchte.
Ist das Kind geboren, braucht es eine Geburtsurkunde. Manche Krankenhäuser haben standesamtliche Büros bei denen diese beantragt werden kann, ansonsten müssen die Eltern dies bei dem Bezirk/Landkreis beantragen, wo das Kind geboren wurde.
Elterngeld und Kindergeld können postalisch bei der Elterngeldstelle des Wohnbezirkes bzw. bei der örtlichen Familienkasse eingereicht werden.
Das Kind ist in den ersten zwei Monaten über die Mutter krankenversichert. Wer sein Kind in die Familienversicherung aufnehmen möchte, der besorgt sich bestenfalls in der Schwangerschaft den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse oder fragt bei seiner privaten Versicherung an für welchen Tarif das Kind aufgenommen werden kann.
Was sind deine persönlichen Empfehlungen für Schwangere und Jungmütter in Berlin?
Wer sich in der Schwangerschaft endlich mal wieder federleicht fühlen möchte, den empfehlen wir das Liquidrom. Hier kann man bei Musik,im Salzwasser die Schwerelosigkeit genießen und die müden Gelenke entspannen.
Wer seine Füße aufgrund seines Bauches nicht mehr sehen und pflegen kann, kann sich im Fußbadcafe am Zionskirchplatz wundervolle Fußmassagen und Fußpflege geben lassen und nebenbei mit der Freundin lecker Kuchen essen und mal wieder entspannt schnacken.
Auch mit Baby braucht man nicht auf Konzerte und Kino verzichten, denn in Berlin gibt es glücklicherweise Babykonzerte in der Deutschen Oper mit großen Kuschelflächen und angepasster Lautstärke oder das Kinderwagenkino im Babylon, in dem Babys ausdrücklich erlaubt sind.
Liquidrom Berlin: Möckernstr. 10, 10963 Berlin-Kreuzberg, liquidrom-berlin.de
Fußbadcafé Berlin: Zionskirchstr. 32, 10119 Berlin-Mitte, fussbadcafe.de
Deutsche Oper Berlin: Bismarckstr. 35, 10627 Berlin-Charlottenburg, deutscheoperberlin.de
Babylon Berlin, Rosa-Luxemburg-Str. 30, 10178 Berlin-Mitte, babylonberlin.de