Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Fremdbeilagen und Werbeschaltungen in den Print- und Onlinemedien der HIMBEER Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Hier findet ihr zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in den Printmedien des HIMBEER Verlags und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Werbeschaltungen bei der HIMBEER Verlag UG (haftungsbeschränkt)
I. AGB – Allgemeine Bedingungen für Werbung in den HIMBEER Printmedien
1. Anzeigenauftrag, Werbemittel, Auftragsbestätigung
1.1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen von Werbungstreibenden oder sonstigen Inserent:innen in den Printmedien der „HIMBEER Verlag UG (haftungsbeschränkt)“ zum Zweck der Verbreitung. Ein „Werbemittel“ ist die als Ausdrucksmittel objektivierte und erkennbare Form einer Werbebotschaft. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, insbesondere aus Texten, Grafiken oder Bildern. Als Werbemittel im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere Anzeigen oder Beilagen zu verstehen. Als Gegenstand von Anzeigenaufträgen kommen grundsätzlich die Werbemittel und Formate in Betracht, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
Sonderformate und -werbeformen müssen mit dem Verlag vereinbart werden. Der Anzeigenauftrag des:der Auftraggeber:in kann die einmalige Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrere Veröffentlichungen von Werbemitteln bestimmter Häufigkeit, Anzahl oder Dauer („Dauerschaltung“) zum Gegenstand haben. Durch den Werbeauftrag können feste Termine für einzelne Schaltungen vereinbart werden, es ist aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln.
1.2. Der:die Auftraggeber:in kann Angebote für Anzeigenaufträge per Post, E-Mail oder Telefax aufgeben. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Anzeigenauftrag kommt mit Auftragsbestätigung des Verlags zustande. Für ihre Wirksamkeit und Verbindlichkeit bedürfen Auftragsbestätigungen der Textform und müssen als solche bezeichnet sein.
1.3. Durch den Verlag bestätigte Anzeigenaufträge sind verbindlich. Für Beilagenaufträge gilt II.3. Eine von dem:der Auftraggeber:in erbetene Stornierung eines Auftrags oder einer Schaltung steht in alleinigem Ermessen des Verlags. Die Regelung Ziffer I.6.3. bleibt unberührt.
1.4. Der Verlag behält sich vor, die Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Werbemitteln – auch einzelne Abrufe des Anzeigenauftrags einer Dauerschaltung – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages auch nach Auftragsbestätigung abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Werbemittel, die Werbung von Dritten oder Werbung für Produkte Dritter (nachfolgend als „Fremdwerbung“ bezeichnet) enthalten. Ziffer I.6.1. bleibt unberührt.
2. Anlieferung von Werbemitteln
2.1. Der:die Auftraggeber:in hat die Werbemittel rechtzeitig und in dem vereinbarten Format anzuliefern. Die Angaben zu den technischen Anforderungen in den Mediadaten des Verlags sowie das „Merkblatt zu Beilagen in den Printmedien des HIMBEER Verlags“ finden unbeschadet weiterer Vereinbarungen der Parteien Anwendung.
2.2. Werbemittel und Druckvorlagen sind spätestens bis zum Druckunterlagenschluss der vereinbarten Anzeigenschaltung anzuliefern. Die Anlieferung hat in digitaler Form per E-Mail an sales@himbeer-verlag.com zu erfolgen. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von Werbemitteln, Druckunterlagen oder Beilagen ist der:die Auftraggeber:in verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel kann der Verlag Ersatz anfordern, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein.
2.3. Der:die Auftraggeber:in hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der:die Auftraggeber:in hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den:die Auftraggeber:in für Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch in den von dem:der Auftraggeber:in übermittelten Daten enthaltene Computerviren dem Verlag Schäden entstanden ist.
2.4. Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Satz-, Film- und Lithokosten verursachen, werden diese in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der:die Auftraggeber:in bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der:die Auftraggeber:in nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden.
2.5. Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der:die Auftraggeber:in dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien (z. B. Dateien, die unter InDesign, Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden) kann der Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz auslösen können.
2.6. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und der Verlag trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der:die Auftraggeber:in zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
3. Gestaltung von Werbemitteln durch den Verlag
Nach individueller Vereinbarung erstellt der Verlag für den:die Auftraggeber:in Werbemittel oder unterstützt diese:n bei der Erstellung. Sofern demnach vereinbart ist, dass der Verlag für den:die Auftraggeber:in das zu schaltende Werbemittel gestaltet, bearbeitet oder anderweitig verändert, räumt der Verlag an den vom Verlag erstellten Arbeitsergebnissen zeitlich auf die Anzeigenschaltung oder die Kampagne befristete, einfache Nutzungsrechte zur bestimmungsgemäßen Verwendung ein. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur für die Durchführung des Anzeigenauftrags mit dem Verlag verwendet werden.
4. Zeitpunkt der Veröffentlichung von Werbemitteln
Anzeigenaufträge für Kampagnen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen einer Dauerschaltung das Recht zum Abruf einzelner Veröffentlichungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums durchzuführen.
5. Inhaltliche Verantwortung für die Werbemittel, Freistellung
5.1. Der:die Auftraggeber:in steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel sowie für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Werbemittel ein. Der:die Auftraggeber:in stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und -vertretung frei. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der:die Auftraggeber:in hat insbesondere auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen des veröffentlichten Werbemittels bezieht, in Gestalt der belegten Werbefläche nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste für Werbeveröffentlichungen zu tragen.
5.2. Der Verlag kennzeichnet Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, als Werbung.
6. Vergütung und Nachlässe
6.1. Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die aus der Auftragsbestätigung ersichtliche Vergütung zu zahlen. Für die Veröffentlichung von Werbemitteln, die Fremdwerbung enthalten, kann der Verlag von dem:der Auftraggeber:in einen Aufschlag von 50 Prozent des Listenpreises verlangen.
6.2. Der Verlag stellt grundsätzlich nach Auftragsbestätigung, in der Regel jedoch spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, eine Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
6.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Buchungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des:der Auftraggeber:in ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses die Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6.4. Bei Auftraggeber:innen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden.
6.5. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb des im Anzeigenauftrag vereinbarten Zeitraums erscheinenden Anzeigen des:der Auftraggeber:in gewährt.
6.6. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der:die Auftraggeber:in, unbeschadet weiter gehender Ansprüche des Verlags, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen der Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
6.7. AE-Provisionen in Höhe von 15 Prozent vom Listenpreis (Agenturpreis) werden nur Agenturen gewährt, die Anzeigen gewerbsmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und an Dritte weiterveräußern. Agenturen müssen sich in Verträgen und Abmachungen mit ihren Kund:innen (Inserent:innen) an die Listenpreise des Verlags halten. Die vom Verlag gewährte AE-Provision darf von Agenturen an ihre Kund:innen weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. AE-Provisionen werden nur dann gewährt, wenn alle erforderlichen Arbeiten von der Agentur übernommen und reprofähige Vorlagen abgeliefert werden. Werden nicht reprofähige Vorlagen zur Verfügung gestellt, verringert sich die AE-Provision auf 10 Prozent. Bei Ausfall bzw. Insolvenz einer Agentur haftet der:die Auftraggeber:in für die bestellten Anzeigen.
7. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung des Verlags gegenüber dem:der Auftraggeber:in ist auf folgende Fälle beschränkt:
7.1. Bei Vorsatz, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen sonstigen Fällen zwingenden Gesetzesrechts haftet der Verlag nach den gesetzlichen Regelungen.
7.2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur für typische, vorhersehbare Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die von leitenden Angestellten oder rechtlichen Vertretern durch den Verlag verursacht worden sind oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
7.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.
7.4. Reklamationen müssen von dem:der Auftraggeber:in bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Werbemittels gerügt werden. Bei fehlerhafter Veröffentlichung eines Werbemittels, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen und rechtzeitiger Rüge, kann der:die Auftraggeber:in die Veröffentlichung eines einwandfreien Ersatz-Werbemittels verlangen. Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontrollnummern stellen keinen Mangel der Veröffentlichung eines Werbemittels dar. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
7.5. Ansprüche gegenüber dem Verlag wegen Schäden oder Aufwendungen aufgrund von Mängeln verjähren nach einem Jahr. § 634 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Alle sonstigen Ansprüche gegenüber dem Verlag wegen Schäden oder Aufwendungen verjähren nach zwei Jahren ab dem Datum der Anspruchsentstehung. Diese Regelung findet keine Anwendung in Fällen von Ziffer 7.1. oder in Fällen grober Fahrlässigkeit des Verlags. In solchen Fällen richtet sich die Haftung des Verlags nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Datenschutz
Der Verlag beachtet alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß der DSGVO. Die für die Begründung, Erfüllung, Beendigung und Abwicklung erforderlichen Daten des:der Auftraggeber:in sowie darüber hinausgehende freiwillige oder öffentlich zugängliche Angaben verarbeitet der Verlag auch für Informationen über seine Produkte und Dienstleistungen.
9. Stornierungsbedingungen
Das Stornieren von rechtsgültig erteilten Aufträgen durch den:die Auftraggeber:in ist bis 14 Tage vor Anzeigenschluss (Print) bzw. Datenanlieferungstermin für die Kampagne (Online, Newsletter, Social Media) möglich. Der Datenanlieferungstermin liegt – soweit nicht abweichend vereinbart – fünf Werktage vor der Veröffentlichung des Onlinewerbemittels. Danach fallen Stornogebühren von 50 Prozent des Bruttopreises an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss bzw. Datenanlieferungstermin werden 100 Prozent Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (auch per Fax oder E-Mail möglich).
10. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Anzeigenaufträgen ist Berlin. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
II. AGB – Besondere Bedingungen für Printanzeigen und Beilagen
1. Platzierung und Größe
1.1. Printanzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Publikation veröffentlicht, wenn dies schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, vereinbart ist. Sofern keine eindeutige Platzierung vereinbart ist, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen.
1.2. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die gebuchte Ausgabe.
1.3. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kann der Verlag diese Anzeige in einer Folgeausgabe veröffentlichen.
1.4. Bei im Rahmen von Gegengeschäften vereinbarten Schaltungen geht die Platzierung von bezahlten Anzeigen vor.
2. Kennzeichnung als Werbung
2.1. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, kennzeichnet der Verlag als solche mit dem Wort „Werbung“.
2.2. Die Haftung des:der Auftraggeber:in für die Anzeige bleibt hiervon unberührt.
3. Beilagenaufträge
3.1. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren gesonderter Bestätigung bindend. Der Verlag kann insbesondere Beilagen ablehnen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Werbemittel Dritter enthalten. Fremdwerbung in Beilagen ist nur nach Sondervereinbarung zulässig. Es gilt Ziffer I.6.1.
4. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkurrent:innen des:der Auftraggeber:in in der selben Ausgabe des Magazins, Familien-Freizeit-Guides oder Sonderedition Werbung schalten.
5. Belegexemplare/Probeabzüge
5.1. Der Verlag liefert auf Wunsch von gestalteten und bezahlten Anzeigen einen Anzeigenbeleg, gegebenenfalls auch in digitaler Form. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
5.2. Für Beilagen ist der Hinweis über die Auslieferung in der Ausgabe des Magazins ausreichend.
5.3. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der:die Auftraggeber:in trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der:die Auftraggeber:in den ihm:ihr rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
5.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme, Lithos, Matern und Zeichnungen sowie für von dem:der Auftraggeber:in gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der:die Auftraggeber zu tragen.
5.5. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den:die Auftraggeber:in zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Werbeschaltungen bei der HIMBEER Verlag UG (haftungsbeschränkt)
1. Werbeauftrag
1.1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
1.2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Preisliste des HIMBEER Verlags, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen AGB für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
2.1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels eines von:der Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
2.2. Alle Online-Werbemittel werden als mit dem Wort „Werbung“ gekennzeichnet.
2.3. Alle Links in Werbemitteln sind nofollow-Links. Links werden wie von dem:der Auftraggeber:in angeliefert eingesetzt, bei dem:der die Verantwortung für deren Korrektheit liegt.
3. Vertragsschluss
3.1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
3.2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein:e Werbungtreibende:r Auftraggeber:in werden, muss er:sie von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der HIMBEER Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3.3. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem:einer Werbungtreibenden oder sonstigen Inserent:inneen innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des:der Auftraggeber:in zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der:die Auftraggeber:in berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
6.1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der HIMBEER Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der:die Auftraggeber:in, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem HIMBEER Verlag zu erstatten.
6.2. Der:die Auftraggeber:in hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner:ihrer tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
7.1. Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart, liegt der Datenanlieferungstermin fünf Werktage vor der geplanten Veröffentlichung.
7.2. Die Pflicht des:der Anbieter:in zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
7.3. Bei Werbeschaltungen, die eine Abstimmung von Text und Bild zwischen Verlag und Auftraggeber:in erfordern (z.B. Advertorials, Newsletter-Anzeigen), sind maximal zwei Korrekturrunden im Anzeigenpreis inklusive.
7.4. Kosten des HIMBEER Verlags für weitere von dem:der Auftraggeber:in gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der:die Auftraggeber:in zu tragen.
8. Ablehnungsbefugnis
8.1. Der HIMBEER Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den HIMBEER Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
8.2. Insbesondere kann der HIMBEER Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der:die Auftraggeber:in nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Rechtegewährleistung
9.1. Der:die Auftraggeber:in gewährleistet, dass er:sie alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der:die Auftraggeber:in stellt den HIMBEER Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der HIMBEER Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, den HIMBEER Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
9.2. Der:die Auftraggeber:in überträgt dem HIMBEER Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Gewährleistung des HIMBEER Verlags
10.1. Der HIMBEER Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens. Bei einem Ausfall der Werbeflächen über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des:der Auftraggeber:in für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der:die Auftraggeber:in Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der:die Auftraggeber:in ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
10.3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der:die Auftraggeber:in bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der:die Auftraggeber:in nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der HIMBEER Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreiber:innen oder Leistungsanbieter:innen oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den:die Auftraggeber:in zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des HIMBEER Verlags bestehen.
12. Haftung
12.1. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des HIMBEER Verlags, seiner Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
12.2. Bei grober Fahrlässigkeit des:der einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13. Preisliste
13.1. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf berlinmitkind.de veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom HIMBEER Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom HIMBEER Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
13.2. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem:der Auftraggeber:in ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
13.3. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler:innen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des HIMBEER Verlags zu halten.
14. Zahlungsverzug
14.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der HIMBEER Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
14.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des:der Auftraggeber:in berechtigen den HIMBEER Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Stornierungsbedingungen
Das Stornieren von bereits gebuchten Aufträgen durch den Auftragsgeber ist bis 14 Tage vor Anzeigenschluss (Print) bzw. Datenanlieferungstermin für die Kampagne (Online, Newsletter, Social Media) möglich. Der Datenanlieferungstermin liegt – soweit nicht abweichend – fünf Werktage vor der Veröffentlichung des Werbemittels. Danach fallen Stornogebühren von 50 Prozent des Bruttopreises an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss bzw. Datenanlieferungstermin werden 100 Prozent Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (auch per Fax oder E-Mail möglich).
16. Informationspflichten des HIMBEER Verlags
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem HIMBEER Verlag, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den:die Auftraggeber:in zum Abruf bereitzuhalten:
- die Zahl der Ad Impressions im Zeitraum der Werbeschaltung
17. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkurrent:innen des:der Auftraggeber:in während des gleichen Zeitraums und auf der selben Website bzw. Social Media-Kanal oder im selben Newsletter Werbung schalten.
18. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
18.1. Sollte der:die Auftraggeber:in durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des HIMBEER Verlags gewinnen oder sammeln, sichert der:die Auftraggeber zu, dass er:sie bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten wird.
18.2. Sofern bei dem:der Auftraggeber:in anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des HIMBEER Verlags ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der:die Auftraggeber:in diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den:die konkrete:n Werbetreibende:n, der:die den:die Auftraggeber:in mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des HIMBEER Verlags generiert worden sind.
18.3. Darüber hinaus ist dem:der Auftraggeber:in eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des HIMBEER Verlags ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der:die Auftraggeber:in die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des HIMBEER Verlags nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User:innen auf dem Onlineangebot des HIMBEER Verlags und deren weitere Nutzung.
18.4. Setzt der:die Auftraggeber:in für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von des HIMBEER Verlags Systeme eines:einer Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der:die Systembetreiber:in diese Vereinbarung einhält.
18.5. Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus 18.1-18.4 zahlt der:die Auftraggeber:in an HIMBEER Verlag eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand
19.1. Erfüllungsort ist Berlin, der Sitz des HIMBEER Verlags.
19.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des:der Anbieter:in. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
19.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des :derAuftraggeber:in, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der:die Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des:der Anbieter:in vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
HIMBEER Verlag UG (haftungsbeschränkt), Käthe-Niederkirchner-Str. 7, 10407 Berlin
Stand 01.03.2023
Einen Überblick über alle Werbemöglichkeiten im HIMBEER Verlag findet ihr hier
Mediadaten und Preisliste